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KONFORMITÄT

Erfüllt Ihre Website das revDSG?

Seit September 2023 verlangt das Schweizer Recht, Ihre Besucher zu informieren und ihre Zustimmung einzuholen, bevor Sie messen. Wir betrachten Ihre Seite wie ein aufmerksamer Besucher, oder eine Behörde.

Technische Feststellung dessen, was auf Ihrer öffentlichen Seite beobachtbar ist. Dies ist keine Rechtsberatung und ersetzt die Prüfung durch eine Juristin oder einen Juristen nicht.