Erfüllt Ihre Website das revDSG?
Seit September 2023 verlangt das Schweizer Recht, Ihre Besucher zu informieren und ihre Zustimmung einzuholen, bevor Sie messen. Wir betrachten Ihre Seite wie ein aufmerksamer Besucher, oder eine Behörde.
Technische Feststellung dessen, was auf Ihrer öffentlichen Seite beobachtbar ist. Dies ist keine Rechtsberatung und ersetzt die Prüfung durch eine Juristin oder einen Juristen nicht.
Information der Besucher
Das Dokument, das erklärt, welche Daten Sie erheben, warum, und wie Rechte ausgeübt werden. Die elementarste Pflicht des revDSG.
Die Identität des Website-Betreibers: Wer verantwortet, was der Besucher liest und welche Daten er anvertraut.
Eine Person muss Auskunft oder Löschung verlangen können, dazu muss sie wissen, an wen sie schreibt.
Tracker & Einwilligung
Sobald ein nicht notwendiger Tracker geladen wird, muss der Besucher annehmen oder ablehnen können, bevor die Messung beginnt.
Die Mess- und Werbewerkzeuge auf der Seite. Ausserhalb der Schweiz gehostete bedeuten einen zu deklarierenden Datentransfer.
Cookies, die vor jeder Interaktion gesetzt werden: Ein Sitzungscookie ist legitim, ein Messcookie nicht.
Auslandtransfers
Aus der Ferne geladene Google Fonts übermitteln die IP-Adresse jedes Besuchers in die USA. Lokales Hosten löst das Problem.
Videos und Karten setzen oft schon beim Anzeigen Cookies. YouTube bietet einen cookiefreien Modus; ein anklickbares Vorschaubild ist noch besser.
Praktisch gegen Spam, überträgt aber Verhaltensdaten an Google, in Ihrer Erklärung zu erwähnen.
Sicherheit der Übertragung
Das revDSG verlangt angemessene Sicherheit: ein Formular unverschlüsselt zu übertragen gehört nicht dazu.
Ein Formular, das Daten erhebt, sollte an die Verwendung erinnern und die Datenschutzerklärung verlinken.